22.11.2011 - Keine Spielhalle in Sontheim/Brenz: FWV stellt Antrag auf Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Antrag
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Sontheim an der Brenz. Folgende Neuregelungen werden beantragt, die durch entsprechende formale Änderungen ergänzt werden müssen:
1. Aufhebung der Pauschalbesteuerung für das Bereithalten eines Gerätes (§2 Abs. 1) mit Gewinnmöglichkeit und Einführung eines Steuersatzes in Höhe von 18 Prozent auf die elektronisch gezahlte Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen
2. Unterscheidung bei der Pauschalbesteuerung für das Bereithalten eines Gerätes (§2 Abs. 1) ohne Gewinnmöglichkeit, je nachdem ob dieses Gerät in einer Spielhalle bzw. einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §33i oder §60a Abs. 3 der Gewerbeordnung aufgestellt ist oder eben in einem sonstigen Aufstellungsort seinen Platz hat. In erstem Fall sind pauschal 100 Euro/Monat zu verlangen. Im zweiten Fall ist der bestehende Pauschalsteuersatz von 28 Euro/Monat beizubehalten.
3. Einführung einer gesonderten Pauschalbesteuerung für das Bereithalten eines Gerätes (§2 Abs. 1) mit dem sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere dargestellt oder das eine Verherrlichung oder Verharml-osung des Krieges zum Gegenstand hat (Gewaltspielgerät). Hierfür sind pauschal 280 Euro/Monat zu veranschlagen

Begründung
In der letzten Zeit war mehrfach von Ansiedlungsabsichten so genannter Spielhallen in umliegenden Kommunen zu lesen. Trotz zahlreicher Bedenken aus dem Gemeinderat konnten diese Projekte dabei meist nicht verhindert werden.
Die Gemeinde Sontheim an der Brenz weist bisher eine weit unterdurchschnittliche Zahl an Spielgeräten auf. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten sind sogar überhaupt nicht vorhanden. Dieser Zustand sollte aus Sicht der Fraktion der Freien Wähler beibehalten werden. Vor dem Hintergrund des starken Expansionsdrucks in der Spielhallenbranche plädieren wir daher dafür, den Standort Sontheim für Spielhallen so unattraktiv wie möglich zu gestalten und die Vergnügungssteuer auf ein maximal zulässiges Maß anzuheben. Nach unserer Kenntnis werden für dieses maximale Maß vom Gemeindetag die oben genannten Werte angegeben. Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, dies noch einmal zu überprüfen.
Zugleich soll die Besteuerung der in der örtlichen Gastronomie etc. aufgestellten Geräte ohne Gewinnmöglichkeit unverändert bleiben. Folglich kann ein gewisses Schutzschild gegen die potenzielle Ansiedlung von Spielhallen aufgebaut werden, ohne dabei bereits vorhandene Gastronomie etc. schlechter stellen zu müssen. Diese gegenwärtig existierenden Strukturen sind mit somit auch ein Grund dafür, warum es aus unserer Sicht Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt eine Satzungsänderung anzugehen.

Der Antrag und die damit verbundene Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wurden in der Sitzung am 13. Dezember 2011 einstimmig angenommen.

Jonas Pürckhauer

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