28.01.2012 - Kommentar zum Thema Windkraft

Soviel gleich vorneweg: Ich begrüße und unterstütze die verstärkte Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Und Windkraft stellt eine besonders effiziente Form davon dar. Es geht also nicht um das „ob“, sondern das „wie“. An dieser Stelle sollte der Zeitungsartikel vom 26. Januar 2012 ergänzt werden.

Wenn also nun mit einem neuen Landesplanungsgesetz die Windkraft forciert werden soll, so hätte ich es als Bürger einfach richtig gefunden, im gleichen Atemzug auch gewisse Ideen und Vorschläge zu dem so wichtigen Ausbau von Verteilernetzen, Speicherkapazitäten etc. zu erhalten. Schließlich handelt es sich hierbei um zwei Seiten der selben Medaille. Bei vollkommener Transparenz wären meiner Meinung nach sogar Aussagen zu den Strompreisen angebracht gewesen (Stichwort EEG). Doch leider alles Fehlanzeige.

Als Gemeinderat bereitet mir aber vor allem der Druck auf die Kommunen Sorgen, der durch dieses neue Gesetz ausgelöst wird. Bis dato lag die Planung der Windenergie bei den Regionalverbänden. Nun müssen sich die Kommunen selbst dieser Thematik annehmen, wollen sie sich nicht der potenziellen Gefahr eines „Wildwuchses“ aussetzen. Denn ohne Ausweisung eigener Flächen sollen künftig an sehr viel mehr Stellen Windkraftanlagen möglich sein und diese wären - und das ist entscheidend - nach §35 Baugesetzbuch sogar privilegiert zulässig. Von den Kosten (intern und/oder extern), die sich durch diesen Handlungszwang für 1101 Kommunen in Baden-Württemberg aufsummieren einmal abgesehen - vor allem die Frist 1. September, die den Kommunen dabei gesetzt wird, ist für mich unverantwortlich. Da schafft auch eine eventuelle Verlängerung bis 1. Januar 2013 nur bedingt Abhilfe. Denn wenn man sich das übliche Prozedere bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans bzw. einer Teilfortschreibung einmal vor Augen führt, ist ein solcher Zeitplan nur schwer einzuhalten. Vor allem dann nicht, wenn die Bürger in ausreichendem und notwendigem Maße eingebunden werden sollen. Natürlich reicht der Aufstellungsbeschluss für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans aus, um eventuelle Baugesuche zurück zu stellen. Ob dies aber der richtige Ansatz ist, darf insbesondere vor dem Hintergrund der flächendeckenden Problemstellung kräftig in Frage gestellt werden. Auch sollte an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass ein Jahr sehr schnell vorüber gehen kann. Und spätestens dann hat die Kommune eventuell doch ein Problem.

Fazit:
Gerade bei einem Thema, das wirklich alle Kommunen und somit alle Bürger in Baden-Württemberg betrifft, wird die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung spürbar erschwert bzw. beschnitten. Schnelle und unbürokratische Politik ist begrüßenswert – aber bitte nicht an der falschen Stelle und nicht auf den Schultern Anderer!

Kommentar von Jonas Pürckhauer

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