24.04.2012 - FWV beantragt die Prüfung der Call-Option gemäß Konsortialvertrag zwischen der Gemeinde Sontheim und der EnBW Ostwürttwemberg DonauRies AG

Antrag
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt die Prüfung einer weiteren Beteiligung der Gemeinde Sontheim an der Netzgesellschaft Sontheim Verwaltungsgesellschaft mbH und der Netzgesellschaft Sontheim GmbH & Co. KG gemäß §6 des Konsortialvertrages zwischen der Gemeinde Sontheim und der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (so genannte Call-Option). In diesem Kontext wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend den Regelungen der §§6 und 7 des Konsortialvertrages Modellrechnungen vorzunehmen, die einen Einblick in die finanziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien und Handlungsoptionen geben (z.B. verschiedene Fremdfinanzierungszinssätze, Fall mit /ohne Ausübung der Put-Option in 2016 (d.h. mit/ohne Rückerwerb der Gemeindeanteile durch die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG), etc.). Diese Berechnungen sollen als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dienen.

Begründung
Die Gemeinde Sontheim hält derzeit 25,1 Prozent der Gesellschaftsanteile an oben genannter KG und Komplementär-GmbH. In dem zugrunde liegenden Konsortialvertrag wurde der Gemeinde zudem das Recht eingeräumt, die Beteiligung bis zum 31.12.2014 auf 50 Prozent der Gesellschaftsanteile erhöhen zu können. Vor dem Hintergrund des vertraglich vereinbarten garantierten Gewinnanteils und den aktuell sehr günstigen Konditionen bei der Fremdfinanzierung erscheint diese Option derzeit als eine besonders attraktive und rentierliche Investition. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der garantierte Gewinnanteil je nach Beteiligungshöhe auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt wurde und somit jede spätere Optionsausübung mit einer Verkürzung des quasi risikolosen Renditezeitraums verbunden wäre. Insofern sollte aus Sicht der Freien Wähler möglichst rasch eine Entscheidungsgrundlage erstellt und der Sachverhalt diskutiert werden.

Aufgrund vertraulicher Aspekte im Konsortialvertrag, muss die Diskussion des Antrags vsl. nicht-öffentlich erfolgen. Um so wichtiger war es der FWV - durch die Wahl entsprechender Formulierungen - auch öffentlich bekannt geben zu können, dass eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den weiteren Handlungsoptionen in dieser Sache stattfinden soll. Auf Basis der oben eingeforderten Berechnungen kann aus unserer Sicht dann eine sachgerechte und vernünftigte Abwägung bzgl. des weiteren Vorgehens erfolgen.

Heinz Mack, Jonas Pürckhauer

» zurück