29.04.2019 - Rede der FWV zum Haushaltsplan 2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kraut,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

„Hoher Zeitdruck, große Diskussion“ – so titelte die Heidenheimer Zeitung am 28. Februar über die ersten Diskussionen zum aktuellen Haushaltsplan unserer Gemeinde. Noch viel treffender war allerdings das ausgewählte Bild zum Artikel. Dieses zeigte nämlich eine Uhr auf der die Zeiger auf 5 vor 12 standen.

Und in der Tat, es ist 5 vor 12. Denn die finanzielle Situation in Sontheim ist angespannt wie nie. So wird die Verschuldung nach dem aktuellen Zahlenwerk bis 2022 um gut zwei Millionen auf dann 8,9 Millionen Euro ansteigen. Ein neuer Rekordstand.

Dass hiervon dann rund 4,9 Millionen auf den in diesem Jahr gegründeten Eigenbetrieb Entwässerung fallen werden und der kommunale Kernhaushalt nur noch 4 Millionen Euro an Schulden aufweist, ist dabei reine Ergebnis-kosmetik. Denn auch wenn die Gründung dieses Eigenbetriebs aufgrund der herrschenden finanzpolitischen Rahmenbedingungen mehr Freiräume für andere kommunale Aufgaben im Kernhaushalt schafft und damit ein richtiger Schritt war - Schulden bleiben dennoch Schulden.

Die aufgeführten Zahlen erfordern somit eine Erklärung: Was sind die Gründe für diese Entwicklung? Und was wären die Alternativen? Genau hier möchte die FWV mit ihrer Haushaltsrede ansetzen.

An erster Stelle ist dabei noch einmal zu betonen, dass sich die genannte Verschuldung nicht auf das Haushaltsjahr 2019, sondern auf den mittel-fristigen Zeitraum bis 2022 bezieht. Einen solchen Blick über den Tellerrand des laufenden Haushaltsjahres hinaus hatte unsere Fraktion auch schon bei der letztjährigen Haushaltsrede in den Mittelpunkt gestellt. Insofern freut es uns sehr, dass der neue Gemeindekämmerer Andreas Schmid bei den diesjährigen Etatberatungen ebenfalls einen sehr starken Fokus auf den mittelfristigen Planungshorizont gelegt hat und diese Daten in den Vorder-grund rückte. Denn gerade wenn es finanziell enger wird ist es aus unserer Sicht von großer Bedeutung, nicht nur vom Heute ins Morgen zu leben, sondern die künftigen Auf- und Ausgaben bei den gegenwärtigen Entscheidungen mit im Blick zu haben.

Betrachtet man nun die Finanzplanungen für die Jahre 2019 bis 2022, so lässt sich festhalten, dass die Hauptursache des Schuldenanstiegs in den kommenden Jahren eindeutig Investitionsprojekte sind.

Schon ab 2019 stehen dabei zwei Maßnahmen aus dem Bereich Bildung und Betreuung auf dem Programm. So folgt der Außensanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes nun nahtlos auch die Innensanierung. Folglich werden die Räumlichkeiten modernisiert und den heutigen Lernformen angepasst.

Aus Sicht der FWV wird somit ein wichtiger Standortfaktor unserer Gemeinde gestärkt. Die veranschlagten knapp 1,9 Millionen Euro sind daher gut angelegtes Geld und wir sind froh, dass es insbesondere unsere Stimmen waren, die in einem recht knappen Mehrheitsbeschluss überhaupt erst eine Fördergeldbeantragung herbeigeführt und die Innensanierung der Schule somit ermöglicht haben. Dies gilt umso mehr, wie es unserer Verwaltung letztlich gelungen ist, zwei Drittel der erforderlichen Gelder über Fördermittel zu generieren.

Fördergelder werden auch für die notwendige Schaffung weiterer Betreuungs-plätze im Krippenbereich und damit in der U3-Betreuung erwartet. Diese sollen im Franziskuskindergarten entstehen. Kostenpunkt: 430.000 Euro. Rund 250.000 Euro sind dabei von der Gemeinde zu tragen. Geld, das notwendig ist, um die gesetzlichen Vorgaben an die Kinderbetreuung erfüllen zu können und den Wünschen der Familien gerecht zu werden.

Aus unserer Sicht ist es dabei auch sinnvoll, diese Plätze nun an einem dritten der vier Kindereinrichtungsstandorte zu schaffen und somit neben der Quantität auch die Qualität des Angebots zu erhöhen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine vermutlich wieder leichter zu realisierende wohnnahe Betreuung und die gemeinsame Unterbringung von Geschwisterkindern in einer Einrichtung.

Am Beispiel der Kinderbetreuung lässt sich übrigens auch ablesen, wie durch immer neue Aufgabenübertragungen an die Kommunen mit ein Teil dazu beigetragen wird, dass dort dauerhaft zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Denn mit der Schaffung von Betreuungsplätzen ist es noch lange nicht getan. Vielmehr kommen zu den immer wieder anfallenden Investitions-kosten auch noch laufende Kosten hinzu, die Jahr für Jahr aufs Neue anfallen und zu guten Teilen von den Kommunen zu tragen sind. So beläuft sich in Sontheim alleine die so genannte Abmangelbeteiligung an den kirchlichen Kindergärten für das Haushaltsjahr 2019 auf über 1,6 Millionen Euro. Damit hat sich die Belastung in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Heute entspricht der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung somit den kompletten Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Insofern ist auch diese Entwicklung mit eine Ursache der angespannten finanziellen Situation unserer Gemeinde.

Mit Blick zurück auf die anstehenden Investitionsprojekte im Zeitraum 2019 bis 2022 ist ein weiterer Schwerpunkt in dem aus FWV-Sicht so wichtigen Bereich Substanzerhalt und/oder Modernisierung auszumachen. So sind alleine rund zwei Millionen Euro für die Sanierung von Gemeindestraßen und Brücken sowie den Breitbandausbau vorgesehen. Gerade an der bereits 2019 vorgesehenen Sanierung der Gartenstraße dürfte dabei wohl kein Zweifel an der Sinnhaftigkeit bestehen. Wie bei der ebenfalls noch in diesem Jahr eingeplanten Sanierung des Gemeindeverbindungs-weges Brenz-Bächingen und der Erneuerung des Radwegstegs über die Hürbe, fehlen hierzu aber noch weitergehende Informationen zum genauen Vorhaben. So lösten gerade die veranschlagten Kosten für den Radwegsteg über die Hürbe großen Fragezeichen in unserer Fraktion aus. Auch hegen wir Zweifel, dass alle genannten Maßnahmen tatsächlich 2019 in Angriff genommen werden können. Insofern greifen wir unseren Vorschlag aus der Haushaltsberatung noch einmal auf und bitten die Verwaltung, die entsprechenden Unterlagen zeitnah aufzubereiten und im Idealfall in einer Sitzung gemeinsam zu behandeln. Auf dieser Basis können dann die weitergehenden Entscheidungen und Priorisierungen getroffen werden.

Gedanken sollten wir uns zudem auch über mögliche Maßnahmen an bzw. in der Hermann-Eberhardt-Halle machen. Denn auch diese Halle ist in die Jahre gekommen und bedarf dringend einiger Erneuerungen. Leider kam der Gemeinde-Antrag auf das sehr lukrative Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur nicht zum Zug. Eine groß angelegte Generalsanierung der Hermann-Eberhardt-Halle ist damit erst einmal vom Tisch. Da ein Verzicht auf jegliche Investitionen bis 2022 aus unserer Sicht aber nicht möglich ist, haben wir uns bei den Haushalsberatungen dafür ausgesprochen, zumindest jeweils 100.000 Euro in den Jahren 2021 und 22 zu veranschlagen. Diese Beträge sind dabei freilich fiktiv und lediglich eine gewisse Hausnummer. Umso wichtiger ist es daher, nun aufzuarbeiten, welche Maßnahmen am dringlichsten sind und wie diese sinnvoll umgesetzt werden können.

Ebenfalls unter die Kategorie Subtanzerhalt und/oder Modernisierung fallen die rund 700.000 Euro für die geplante Neuauflage eines Ortskernsanierungs-progamms. Als FWV begrüßen wir diesen Vorstoß der Verwaltung sehr. Denn mit dem Gebiet Gruiben könnte auf diese Weise ein weiteres Stück des Kernortes wichtige Sanierungs- und Erneuerungsimpulse erhalten. Wir freuen uns daher auf die Ergebnisse der für 2019 angedachten Voruntersuchung.

Als letzter Bereich der zahlreichen Investitionsprojekte im Zeitraum 2019 bis 2022 sind die kommunalen Einrichtungen zu nennen. Hierbei fallen über die Jahre gut eine halbe Millionen Euro im Gemeindebauhof an. Nahezu das 10-fache schlägt hingegen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu Buche. Abzüglich möglicher Zuschüsse müssten dabei rund 3,5 Millionen von der Gemeinde gestemmt werden.

Angesichts der desolaten Raumsituation bei gleichzeitig hoher Einsatzzahl und Leistungsbereitschaft unserer Feuerwehr, ist dieses Projekt dennoch unumgänglich. In einem nächsten Schritt sollten daher die Ergebnisse der fertig gestellten Machbarkeitsstudie im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert werden. Denn auch wenn die Mittel für den Neubau des Feuerwehrgeräte-hauses derzeit für die Jahre 2021 und 22 veranschlagt sind, sollten aus Sicht der FWV nun zeitnah die nächsten Schritte gegangen werden. Zusammen mit dem stets zuverlässigen Partner Feuerwehr gelingt es uns so vielleicht auch, die ein oder andere Optimierung zu realisieren - auch in finanzieller Hinsicht.

Fasst man nun alle veranschlagten Investitionsvorhaben aus den Bereichen Bildung und Betreuung, Substanzerhalt und/oder Modernisierung sowie kommunale Einrichtungen zusammen, so ergibt sich ein Gesamtvolumen von etwa 10,7 Millionen Euro. Zuschüsse etc. für einzelne Maßnahmen herausgerechnet, verbleiben dabei rund 7,5 Millionen bei der Gemeinde. Ein beachtlicher Betrag.

Dies gilt umso mehr, wie weitere, mehrere Millionen Euro für den Grunderwerb und die Erschließung von Baugebieten hinzukommen. Zudem sind auch Gelder zur Erschließung von neuen Flächen im Gewerbegebiet „Am Meilenstein“ eingeplant. Allerdings handelt es sich bei beiden Positionen weniger um reine Ausgaben als vielmehr um einen durchlaufenden Posten dessen Belastungen auf der anderen Seite Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke gegenüberstehen. Wichtig ist es daher, diese auch möglichst schnell und effektiv an den Mann zu bringen. Im Falle von Gewerbeflächen mag dies sicher ein weniger leichtes Unterfangen sein. Mit Blick auf die jüngsten Bauplatzverkäufe brachten die auf Vorstoss der FWV eingeführten Vergaberichtlinien aber enorme Zeitgewinne gegenüber früheren Verkaufsverfahren. Insofern kann man zuversichtlich sein, dass auch bei den nun eingeplanten Baugebieten rasche Verkäufe realisiert werden können.

So wird noch in diesem Jahr die Erschließung des Bergenweiler Gebiets „Watzelsdorfer Straße“ und des Brenzer Baugebiet „Oberer Bogen III“ anvisiert. Und auch für Sontheim sind in den Folgejahren Erweiterungen der bereits bestehenden Baugebiete Riegele und Weiherbraike eingeplant. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Erschließungskonzeption bis ins Jahr 2025 wird somit voller Elan umgesetzt.

Aus Sicht der FWV-Fraktion ist dies sehr zu begrüßen. Dieses konsequente Vorgehen deckt sich letztlich auch mit unserem Antrag von Januar 2016. Hierin hatten wir nicht nur die Schaffung von attraktiven Gewerbeflächen, sondern angesichts des unvermindert anhaltenden Baubooms auch die rechtzeitige Schaffung von ausreichend Bauplätzen gefordert. Denn dies ist ein Gebot der Stunde, um im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen und die weitere Gemeindeentwicklung vorantreiben zu können. Dies gilt umso mehr, wie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in unserem Haushalt in der Zwischenzeit mit Abstand die größte Einnahemquelle darstellt.

Ebenfalls nicht enthalten im genannten Investitionsvolumen von 10,7 Millionen Euro sind die anstehenden Kanalsanierungen im Gemeindegebiet. Über Jahre hinweg wurden im Rahmen der so genannten Eigenkontrollverordnung durchschnittlich je etwa 120.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das notwendige Investitionsvolumen für die kommenden Jahre liegt nach neueren Analysen dennoch bei über drei Millionen Euro. Hinzu kommt mit der nicht funktionierenden Reinigungsthematik im Regenüberlaufbecken Krautgarten-weg ein Sondereffekt, der mit ca. einer weiteren Millionen zu veranschlagen ist.

All diese Maßnahmen werden nicht weiter im Kernhaushalt abgebildet, sondern nun im Eigenbetrieb Entwässerung erfasst. Dies erklärt somit auch, warum gerade im Eigenbetrieb die Verschuldung spürbar ansteigen wird und folglich auch von dieser Seite der Druck auf die gemeindliche Gesamt-verschuldung wächst.

Im Ergebnis heisst das: Fasst man Investitionsprojekte, Bau- und Gewerbegebietsentwicklungen sowie Kanalsanierungen zusammen, so handelt es sich aus Sicht der Freien Wählervereinigung ausschließlich um notwendige und sinnvolle Maßnahmen. Zudem werden hierdurch fast ausnahmslos auch Werte geschaffen. Werte, die unsere Gemeinde lebens- und liebenswert machen und die weitere Entwicklung fördern und vorantreiben. Vor allem aber bedeuten diese Werte auch einen messbaren Gegenwert zu all den Ausgaben.

Bei aller Kritik an der nun prognostizierten Verschuldung sollte zudem auch nicht vergessen werden, dass bereits dem Haushaltsplan 2015 eine geplante Verschuldung von etwa 8 Millionen Euro zu Grunde lag. Dieser Plan wurde aber nahezu einstimmig beschlossen, die Pläne der Folgejahre ebenso.

Dies ist insofern von Bedeutung, wie der nun für 2022 veranschlagte Schuldenstand abgezinst mit einer jährlichen Inflationsrate von zwei Prozent im Jahr 2015 sogar unter acht Millionen Euro gelegen hätte. Wenn man sich gleichzeitig noch vor Augen führt, was seither in unserer Gemeinde alles umgesetzt wurde, relativiert sich dieses Ergebnis noch weiter. So wurden seit 2015 zum Beispiel die Hauptstraße in Sontheim sowie die Dorfstraße in Bergenweiler saniert und aufgewertet oder zwei neue Kinderkrippengruppen geschaffen.

Natürlich darf auf der Gegenseite die stets ordentliche und meist über Plan liegende Einnahmensituation der vergangenen Jahre nicht vergessen werden. Klar ist zudem, dass sich dies in den kommenden Jahren auch wieder einmal drehen könnte. Die aufgeführten Vergleichsrechnungen sollten daher keinesfalls dazu dienen, die Schuldensituation der Gemeinde zu verharmlosen. Es ging letztlich nur darum, die Finanzlage nicht noch schlechter zu reden als sie es ist. Denn das bringt uns definitiv nicht weiter.

Letztlich ist es eben doch auch 5 vor 12 und nicht 5 nach 12. Insofern sollten wir all unsere Kraft auf mögliche Ansätze zur Verbesserung und Stabilisierung der Finanzen verwenden.

Die bereits verabschiedeten Vorschläge unseres Kämmerers sind nach FWV-Auffassung dabei richtige und wichtige Schritte. Zwar ist die Erzielung einer globalen Minderausgabe von 100.000 Euro ab dem Jahr 2019 ein zweifelsfrei ehrgeiziges Ziel. Unmöglich ist dies aber sicher nicht und wenn es dann eben 70.000 oder 80.000 Euro werden, die alleine im Bereich der Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen eingespart werden können, wäre damit ja auch schon viel erreicht.

Sehr begrüßenswert finden wir zudem, dass von einer klassischen Verschuldungsbremse mit einem Nettoneuverschuldungsverbot und starren jährlichen Zielvorgaben Abstand genommen wurde. Eine solche Lösung mag zwar populistisch und leicht zu vermarkten sein. Letztlich fehlt es ihr aber an der notwendigen Flexibilität und ist damit aus unserer Sicht nur bedingt für den kommunalen Anwendungsbereich geeignet.

Das kurzfristig im Sommer 2018 auf den Weg gebrachte Bundesförder-programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur ist hierfür ein eindrucksvoller Beleg. Wer hätte sich bei einem Zuschlag wirklich gegen die vorzeitige Maßnahmenumsetzung aussprechen wollen, nur weil im Finanzplan dann vielleicht eine Nettoneu-verschuldung entstanden wäre? Über mehr als ein Jahr hinweg betrachtet, wäre eine solche Ablehnung jedenfalls ökonomisch unklug gewesen.

Insofern stehen wir auch voll und ganz hinter dem Ansatz der Verwaltung, den Schuldenstand im Kernhaushalt der Gemeinde im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2022 konstant zu halten und den Abbau dennoch notwendiger Neuver-schuldung in einem 10-Jahres-Plan nachzuweisen. Auf diese Weise wird nämlich genau die soeben eingeforderte Flexibilität erreicht, ohne dass der Verschuldung gleichzeitig Tür und Tor geöffnet wird.

Darüber hinaus führt nach Meinung der FWV-Fraktion für eine Stabilisierung der Finanzlage kein Weg daran vorbei, Pflichtaufgaben verstärkt in den Fokus zu rücken und freiwillige Aufgaben hinten anzustellen. Auch die Vorgabe von klaren Investitionsbudgets, wie zuletzt bei der Innensanierung der Schule geschehen, kann aus unserer Sicht ein guter und sinnvoller Mittelweg sein, um dringend erforderliche Maßnahmen zwar in einem begrenzten Rahmen, aber dennoch vernünftig umzusetzen. Nach wie vor sehen wir auch in einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit eine Möglichkeit, den ein oder anderen Synergieeffekt zu erzielen. Und nicht zuletzt ist es aus unserer Sicht gerade bei einem engen Finanzkorsett unabdingbar, dass eine möglichst große Transparenz und damit Planungssicherheit bezüglich künftig anstehender Ersatz- und Neubeschaffungen im Bauhof und in der Schule geschaffen wird. Der regelmäßig zu aktualisierende Feuerwehrbedarfsplan kann hierfür als gute Arbeitsgrundlage dienen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kraut, meine Damen und Herren, die FWV stimmt der Haushaltssatzung 2019, der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 sowie den Wirtschaftsplänen der Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Entwässerung zu. Gleiches gilt auch für den Stellenplan.

Wir danken der Verwaltung und vor allem Herrn Schmid für die Vorbereitung der umfangreichen Unterlagen. Ein Dank gilt zudem unseren Gemeinderats-kollegen für den offenen Austausch. Wir hoffen, dass auch in Zukunft eine rege Diskussion im Sinne unserer Gemeinde möglich sein wird. Denn eines ist sicher: Das Thema Gemeindefinanzen wird und muss in den nächsten Jahren noch viel mehr die Arbeit des Gemeinderats prägen, als dies bisher der Fall war.

Vielen Dank.

Rede des Fraktionsvorsitzenden Jonas Pürckhauer (es gilt das gesprochene Wort)
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